Waren es früher überwiegend Bürgersolarvereine, so haben sich in den letzten Jahren zunehmend Bürgersolargenossenschaften gebildet. Der Vorteil ist, dass eine Genossenschaft eine Vielzahl von Projekten initieren kann, ohne dass dies einen höheren Verwaltungsaufwand nach sich zieht.
Es herrscht das demokratische Prinzip: jeder Teilnehmer hat unabhängig von der Höhe der Einlagen nur eine Stimme. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand, darüber hinaus prüft ein Prüfverband einmal im Jahr alle Unterlagen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat arbeiten ehrenamtlich.
5% der Investitionssumme werden jährlich von den Stromerlösen zurückgelegt. Damit wird sichergestellt, dass nach 20 Jahren die Einlagen der Mitglieder in voller Höhe zurückgezahlt werden können.
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